So falsch ist die Bauchlogik nicht.
Also: was die GEMA bei Musikaufführungen ist, das ist die VG Wort für Textaufführungen. Wer mehr als nur ein bisserl zitieren will, braucht deren placet. Das reicht aber nur so weit wie das Urheberrecht selbst. Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können demnach frei vorgelesen werden.